Tag des offenen Denkmals
Am bundesweiten Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 9. September, beteiligt sich zum dritten Mal der Große Hof, Hofstraße 12.
Leitthema „Holz“
Von 11 bis 18 Uhr kann der Hof besichtigt werden. Der Denkmaltag steht diesmal unter dem Leitthema „Holz“. Dazu präsentiert Schreinermeister und Restaurator Holger Meckenstock aus Düsseldorf Möbelideen, die er aus recycelten Fachwerkbalken und Dielenbrettern alter Häuser kreierte. Kinder können sich zudem in der Holzbearbeitung versuchen. Auch das Igel-Hotel von Gerti Scholten, einer der Bewohnerinnen des Großen Hofs und Initiatorin des Programms, ist wieder geöffnet. Für musikalische Unterhaltung sorgt Saxophon-Spieler Jakob Stumpf. Für Essen und Getränke ist gesorgt.
Erstmals 1545 urkundlich erwähnt
Laut „Geschichte der Monheimer Höfe“ von Fritz Hinrichs (1959) ist der Große Hof unter diesem Namen erstmals 1545 urkundlich erwähnt, sei jedoch älteren Ursprungs. Hinrichs spricht von „Überresten einer ehemaligen Burg“. Im Jahr 1420 habe Gertrud von Kniprode bei ihrer Heirat mit Johann Quad zu Strauweiler das Gut mit in die Ehe gebracht, woher sich der ältere Name „Quadengut“ ableite. Um 1736 seien die Besitzrechte der Familie Quaden erloschen. Im 19. Jahrhundert kam der Große Hof in den Besitz der Familie von Kesseler. Bleibende Spuren im Stadtbild hinterließ Eugen von Kesseler (1832–1885), Kölner Landgerichtsrat sowie Zentrums-Abgeordneter in Land- und Reichstag. Der wohlhabende Gutsherr, Jurist und Politiker errichtete nebenan 1879/80 die Marienburg und umgab sie mit einem großen Park. Seit 1973 ist Rudolf Bonse Eigentümer des Großen Hofs.
„Bauernbank“
Die Inschrift einer Steinplatte erinnert daran, dass auf dem Großen Hof einst die „Bauernbank“ tagte. Fritz Hinrichs berichtet dazu, dieses Gericht unter dem Vorsitz des Hofherrn habe Vergehen in Feld und Flur geahndet, etwa das unbefugte Beseitigen oder Anlegen von Wegen und Stegen, das Holz- und Laubsammeln auf fremden Grund und Boden oder den Diebstahl von Feldfrüchten. Wurde Vieh aufgespürt, das auf fremder Weide graste oder zu falscher Zeit, wurde es auf den Großen Hof in den „Pfandstall“ getrieben. Meldete sich dann der Besitzer, musste er sich vor der Bauernbank verantworten.
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