Thomas-Cook-Insolvenz: Anmeldeschluss
Am 15. November 2020 läuft die Anmeldefrist für Entschädigungsverfahren von Geschädigten, die von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffen sind, ab.
Wegweiser
Nur noch bis zu diesem Zeitpunkt können betroffene Kunden ihre Ansprüche geltend machen. Die Bundesregierung hatte im Dezember 2019 beschlossen, von der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns betroffene Kunden freiwillig zu entschädigen. Grund dafür war, dass aufgrund der bisherigen Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen. Die Bundestagsabgeordnete Michaela Noll (CDU) rät allen Betroffenen, die sich noch nicht angemeldet haben, dies nun zeitnah nachzuholen. „Wer einen Ausgleich erhalten möchte, muss sich bis zum 15. November dieses Jahres im Thomas-Cook-Portal der Bundesregierung eintragen und anmelden. Nur so können die Kunden eine wirtschaftliche Entschädigung erreichen.” Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz findet sich hierzu ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und auch Hilfestellung gibt: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html.
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