Wasserburg-Parkplatz: Ibold übt Kritik
Die umstrittenen Planungen zum Parkplatz der Wasserburg Haus Graven nehmen konkrete Formen an.
Anfrage der Grünen
Die Grünen hatten im März im Kreistag eine Anfrage an Landrat Thomas Hendele (CDU) gestellt, die dieser mittlerweile beantwortete. Grünen-Kreistagsfraktionschef Bernhard Ibold, wohnhaft in Langenfeld, zum Stadtmagazin: „Wir werden an der Sache natürlich dran bleiben. Es darf nicht sein, dass hier die Umwelt und das natürliche Naherholungsgebiet sowie vorhandene Fahrrad- und Wanderrouten aufgrund eines unnötigen Parkplatzes unwiederbringlich beeinträchtigt werden. Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe (Katholische Kirche Wiescheid, Segelfluggelände, Schwanenmühle) doch ausreichend vorhanden.“
Bauantrag in Kürze
Landrat Hendele beantwortete laut Ibold die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im öffentlichen Teil einer Kreistagssitzung wie folgt:
„1. Sind die Planungen der Stadt Langenfeld der Kreisverwaltung und Unteren Landschaftsbehörde bekannt?
Die Planungen wurden der Kreisverwaltung und der unteren Landschaftsbehörde als Vorentwurf vorgelegt. Es fand ein Abstimmungsgespräch unter Teilnahme von Bürgermeister Schneider und Landrat Hendele vor Ort statt. Die Stadt Langenfeld will in Kürze einen Bauantrag vorlegen, der die Ergebnisse des Abstimmungsgesprächs berücksichtigt.
2. Berücksichtigen die Planungen der Stadt Langenfeld die Belange des Landschafts- und Naturschutzes am Landschaftsschutzgebiet ausreichend?
Damit die Belange von Natur- und Landschaftsschutz ausreichend berücksichtigt werden, hat die Untere Landschaftsbehörde im Rahmen der Vorabstimmung verschiedene Maßnahmen zur Eingriffsminimierung gefordert. Diese Maßnahmen werden von der Stadt Langenfeld in den landschaftspflegerischen Begleitplan zum Vorhaben eingearbeitet. Des Weiteren muss eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.
3. Welche Position nimmt die Kreisverwaltung/Untere Landschaftsbehörde zu den Planungen ein?
Die Untere Landschaftsbehörde fordert, dass der Eingriff soweit wie möglich minimiert wird.
4. Wann werden die Planungen im zuständigen Fachausschuss des Kreises thematisiert?
Der Kreisverwaltung wird ein Bauantrag vorgelegt werden. Die Fachbehörden des Kreises werden ihre Stellungnahmen in einem koordinierten Antwortschreiben abgeben. Die landschaftsrechtlichen Belange werden dem Landschaftsbeirat zur beratenden Abstimmung vorgelegt. Eine Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umweltschutz, Landschaftspflege und Naherholung findet nur bei einem ablehnenden Beiratsvotum statt.“
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