Kindertagespflege macht Arbeitgeber attraktiver
KREIS METTMANN. Schon heute gibt es viele Arbeitgeber, die Tagesmütter und -väter beschäftigen, um ihrer Belegschaft bei der Kinderbetreuung entgegenzukommen.
Bis zu fünf Kinder
Eine Tagespflegeperson darf bis zu fünf Kinder betreuen, dabei kann die betriebseigene Kindertagespflege an verschiedenen Orten stattfinden: in Räumen des Betriebs, in extra angemieteten, aber betriebsnahen Räumen oder bei der Kindertagespflegekraft selbst. Die Tagesmütter oder -väter können dabei selbstständig tätig oder beim Unternehmen fest angestellt sein. „Eine Firma, deren Mitarbeiter ihren Nachwuchs auf diese Weise betreuen lassen kann, gewinnt dadurch deutlich an Attraktivität“, so die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll. Diese Art der Kinderbetreuung wird vielfältig gefördert. Neben der öffentlichen Förderung analog zur Betreuung einer Kita und steuerlichen Vergünstigungen gibt es spezielle Fördermittel der Länder und Kommunen für fest angestellte Kindertagespflegepersonen. „Von dieser Unterstützung profitieren Eltern, Arbeitgeber und auch die jeweilige Kommune, es lohnt sich also für alle Beteiligten“, erklärte die Familienpolitikerin nun. Nähere Details zum Thema „Kindertagespflege“ gibt es auf der Internetseite www.fruehe-chancen.de oder unter der kostenlosen Hotline 0800/2012013.
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