„Notbremse” voraussichtlich ab Montag außer Kraft
KREIS METTMANN. Die neue Coronaschutzverordnung regelt ab heute Öffnungsschritte in drei Stufen.
31.05.2021
Fünf Werktage muss die Inzidenz im Kreis Mettmann unter 100 liegen, damit im Anschluss am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse außer Kraft treten kann. Mit beginnender Zählung am Dienstag wird aller Voraussicht nach auch am fünften Tag, also am Samstag, die Inzidenz unter 100 liegen, sodass ab Montag, den 31.05.2021, die Notbremse außer Kraft treten kann und ab dann die Regeln der vom Land NRW nochmals aktualisierten Coronaschutzverordnung gelten.
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