Thomas-Cook-Insolvenz: Anmeldeschluss
Am 15. November 2020 läuft die Anmeldefrist für Entschädigungsverfahren von Geschädigten, die von der Thomas-Cook-Insolvenz betroffen sind, ab.
Wegweiser
Nur noch bis zu diesem Zeitpunkt können betroffene Kunden ihre Ansprüche geltend machen. Die Bundesregierung hatte im Dezember 2019 beschlossen, von der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns betroffene Kunden freiwillig zu entschädigen. Grund dafür war, dass aufgrund der bisherigen Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Raum standen. Die Bundestagsabgeordnete Michaela Noll (CDU) rät allen Betroffenen, die sich noch nicht angemeldet haben, dies nun zeitnah nachzuholen. „Wer einen Ausgleich erhalten möchte, muss sich bis zum 15. November dieses Jahres im Thomas-Cook-Portal der Bundesregierung eintragen und anmelden. Nur so können die Kunden eine wirtschaftliche Entschädigung erreichen.” Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz findet sich hierzu ein Wegweiser, der alle zentralen Informationen enthält und auch Hilfestellung gibt: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/TC/121119_ThomasCook.html.
Spaziergang zum Tag der Selbsthilfe
Im Neandertal lädt die Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Mettmann anlässlich des bundesweiten Tags der Selbsthilfe zu einem gemeinsamen Spaziergang ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 16. September, statt.mehr
Wir machen Urlaub
Die Redaktion von stadtmagazin-online.de geht in die wohlverdiente Sommerpause.mehr
Neue Zollregeln verteuern Online-Bestellungen
Die Verbraucherzentrale in Langenfeld weist auf neue Einfuhrabgaben beim Online-Shopping hin. Ab Mittwoch, den 1. Juli, gelten zusätzliche Gebühren für viele Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern.mehr




