Ausbau der Notbetreuung
Die Regelung gilt für Schulen, Kitas und Kindertagespflege.
Liste der Berufsgruppen erweitert
Stufenweise wird in den kommenden Tagen die Notbetreuung für Kinder in Kitas, Kindertagespflege und in den Schulen (bis Klasse sechs) ausgeweitet. Anspruchsberechtigt sind Familien, in den mindestens ein Elternteil einer Berufsgruppe angehört, deren Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur notwendig ist. Die Liste der Berufsgruppen ist erweitert worden. Zu finden ist sie auf der städtischen Homepage unter https://www.monheim.de/stadtleben-aktuelles/corona-virus. In Form einer Arbeitgeberbescheinigung muss nachgewiesen werden, dass die berufliche Tätigkeit der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dient und die Präsenz am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Auch diese Bescheinigung kann unter https://www.monheim.de/stadtleben-aktuelles/corona-virus heruntergeladen werden. (nj)
Ein weihnachtliches Gedicht
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