Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
Am 4.12.
Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Man benennt eine oder mehrere Personen seines Vertrauens, der/die bereit ist/sind, im Bedarfsfall für einen zu handeln. Hierbei kann man sich von seinen persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen. Mit einer Patientenverfügung kann man dokumentieren, wie man behandelt werden möchte, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann. Man kann damit im Voraus festlegen, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich versorgt werden möchte, und sich bei seinem Hausarzt umfassend zu diesen Aspekten beraten lassen. Zu diesen wichtigen Themen bietet das CBT-Wohnhaus Peter Hofer (40789 Monheim-Baumberg, Peter-Hofer-Straße 2-6) am Mittwoch, den 4. Dezember 2013, in der Zeit von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr eine Informationsveranstaltung an. Referentinnen sind Anna Jänicke und Beate Engels vom SKFM Monheim. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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