Die Christdemokraten Hans-Dieter Clauser und Michaela Noll MdB. Foto: MIT Langenfeld

Wirtschaft, 22.02.2015

Mindestlohn: Noll und Clauser wollen Rechtsklarheit

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat auch auf den Sport erhebliche Auswirkungen.

 

„Sportlichen Nachwuchs nicht zusätzlich belasten“

„Im Interesse unserer Sportvereine muss hier umgehend für Rechtsklarheit gesorgt werden“, sagte die Haaner CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll unlängst im Gespräch mit dem Vize-Präsidenten der Sportgemeinschaft Langenfeld 92/72 e.V., dem Parteikollegen Hans-Dieter Clauser. „Es müssen eindeutige Festlegungen getroffen werden, welche Tätigkeiten in den Vereinen überhaupt vom Mindestlohn und den damit verbundenen Dokumentationspflichten erfasst werden. Auch müssen die Vereine wissen, welche Auswirkungen das Gesetz für die vielen Vertragsamateure hat, die in der Regel nur eine geringe Vergütung erhalten, obwohl sie einen erheblichen Zeitaufwand für ihren Sport betreiben“, so Noll. Die Mindestlohn-Regelungen betreffen vor allem den sportlichen Nachwuchs Deutschlands. „In diesem Bereich hat der Sport ohnehin schon Probleme. Das Gesetz zum Mindestlohn verschärft diese zusätzlich. So ist selbst bei Vertragsamateuren unklar, ob zum Beispiel das Training, die An- und Abfahrt bei Turnieren oder die Physiotherapie zur Arbeitszeit zu zählen sind. Wie die Vereine dann ihre Dokumentationspflichten erfüllen sollen, ist folglich ebenfalls unklar“, sagte Clauser. Noll sieht nun die Politik in der Pflicht: „Jetzt sollten Regelungen erarbeitet werden, die die besonderen Bedingungen im Sport und im Vereinswesen angemessen berücksichtigen. Wichtig wäre es, zu erläutern, welche Tätigkeiten in den Vereinen als ehrenamtlich aufgefasst werden, also die Bereiche, wo der Mindestlohn nach der Koalitionsvereinbarung ohnehin nicht gelten sollte.“ Clauser und Noll sind sich darin einig, dass der sportliche Nachwuchs nicht noch zusätzlich belastet werden sollte. Auch sollten Vereinen, die auf das Ehrenamt angewiesen sind, keine bürokratischen Hindernisse in den Weg gestellt werden. Der Hagener SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel erklärte nun gegenüber derwesten.de, dass Vertragsamateure eine Mischform zwischen Amateur- und Berufssportler darstellten. Daher müsse im Einzelfall überprüft werden, ob ein Arbeitnehmerverhältnis vorliege.

Korrektur?

Kürzlich stand ein Antrag des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Fraktionssitzung zur Abstimmung. Der einstimmig verabschiedete Antrag sehe laut Büro Noll vor, dass unter anderem der Schwellenwert für die Nichtanwendbarkeit der Dokumentationspflicht von monatlich 2958 Euro Bruttoeinkommen auf 1900 Euro gesenkt werden soll. Auch soll keine Dokumentationspflicht für Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten bestehen, sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Der Antrag sieht auch vor, dass eine erste Evaluation des Mindestlohngesetzes nicht erst bis zum 31. Dezember 2016, sondern bereits zum 30. Juni 2015 vorzunehmen ist. „Erste Reaktionen aus den zuständigen Ministerien stimmen uns zuversichtlich, dass es eine Korrektur am Mindestlohngesetz geben wird“, so Noll.

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